E-Rechnungspflicht 2027
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ihre Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung schicken. Ab 1. Januar 2028 gilt das für alle.
Die Fristen
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können. |
| 2025 und 2026 | Papier- und PDF-Rechnungen sind noch erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers. |
| 1. Januar 2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026. Kleinere dürfen 2027 noch Papier oder PDF schicken. |
| 1. Januar 2028 | Versandpflicht für alle Unternehmen. |
Für wen sie gilt
Für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Ausnahmen: Rechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Kleinunternehmer beim Versand sowie bestimmte steuerfreie Leistungen, etwa Heilbehandlungen. Empfangen können müssen auch sie.
Was als E-Rechnung zählt
XRechnung und ZUGFeRD ab dem Profil BASIC. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung, ebenso ZUGFeRD in den Profilen MINIMUM und BASIC WL. Ob Ihre Rechnungen passen, zeigt der kostenlose Schnellcheck.
Was jetzt zu tun ist
- Empfang: Kommen E-Rechnungen an einer Stelle an, werden sie geprüft und im Original aufbewahrt?
- Umsatz 2026: Über 800.000 €? Dann gilt die Versandpflicht schon ab Januar 2027.
- Software: Kann Ihr Programm XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben? Eine Testrechnung im Schnellcheck zeigt es.
- Kundendaten: Rechnungs-E-Mail, Käuferreferenz und bei Behörden die Leitweg-ID ergänzen.
Stand 15.10.2026. Klarbrücke leistet keine Steuerberatung; klären Sie Einzelfälle mit Ihrem Steuerbüro. Offizielle Informationen: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums.