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E-Rechnungspflicht 2027

Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr ihre Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung schicken. Ab 1. Januar 2028 gilt das für alle.

Die Fristen

AbWas gilt
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können.
2025 und 2026Papier- und PDF-Rechnungen sind noch erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers.
1. Januar 2027Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Jahr 2026. Kleinere dürfen 2027 noch Papier oder PDF schicken.
1. Januar 2028Versandpflicht für alle Unternehmen.

Für wen sie gilt

Für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Ausnahmen: Rechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Kleinunternehmer beim Versand sowie bestimmte steuerfreie Leistungen, etwa Heilbehandlungen. Empfangen können müssen auch sie.

Was als E-Rechnung zählt

XRechnung und ZUGFeRD ab dem Profil BASIC. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung, ebenso ZUGFeRD in den Profilen MINIMUM und BASIC WL. Ob Ihre Rechnungen passen, zeigt der kostenlose Schnellcheck.

Was jetzt zu tun ist

  1. Empfang: Kommen E-Rechnungen an einer Stelle an, werden sie geprüft und im Original aufbewahrt?
  2. Umsatz 2026: Über 800.000 €? Dann gilt die Versandpflicht schon ab Januar 2027.
  3. Software: Kann Ihr Programm XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben? Eine Testrechnung im Schnellcheck zeigt es.
  4. Kundendaten: Rechnungs-E-Mail, Käuferreferenz und bei Behörden die Leitweg-ID ergänzen.

Stand 15.10.2026. Klarbrücke leistet keine Steuerberatung; klären Sie Einzelfälle mit Ihrem Steuerbüro. Offizielle Informationen: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums.