Eine XRechnung ist eine XML-Datei und für Menschen kaum lesbar. Ziehen Sie sie in das Feld und klicken Sie nach der Prüfung auf „Rechnung anzeigen“: Sie sehen die Rechnung wie auf Papier und können sie als PDF speichern. Alles bleibt in Ihrem Browser.
Prüfen ist kostenlos. Einrichten übernimmt Klarbrücke: Empfang, Versand und Aufbewahrung der E-Rechnung in Ihrer vorhandenen Software, zum Festpreis ab 390 €. Pakete und Preise
Prüfung und Anzeige laufen nur in Ihrem Browser. Ihre Datei wird nicht hochgeladen.
Die Darstellung stammt aus der offiziellen XRechnung-Visualisierung der KoSIT (Version v2026-10-13). Zusätzlich sehen Sie, ob die Rechnung gültig ist.
Das Original einer E-Rechnung ist die Datei, so wie sie angekommen ist: die XML-Datei oder bei ZUGFeRD die ganze PDF. Eine gedruckte oder als PDF gespeicherte Ansicht ersetzt das Original nicht. Welche Ablage für Ihr Unternehmen passt, klären Sie mit Ihrem Steuerbüro; die Einrichtung übernimmt Klarbrücke im Paket E-Rechnung Start.
Ja, ohne Anmeldung und ohne Begrenzung der Anzahl.
Nein. Prüfung und Anzeige laufen vollständig in Ihrem Browser. Von klarbruecke.de werden nur die Prüfregeln geladen, Ihre Datei wird nicht übertragen und nicht gespeichert.
XRechnung in UBL und CII, ZUGFeRD und Factur-X ab dem Profil BASIC sowie Peppol-BIS-Rechnungen.
Nein. Ein aktueller Browser genügt, auch auf dem Tablet.
Herstellerunabhängig, bundesweit per Videocall, in Berlin und Brandenburg auf Wunsch vor Ort. Steuerfragen bleiben bei Ihrem Steuerbüro.
690 €
490 € zusammen mit E-Rechnung Start 990 €
490 € wird angerechnet · Umsetzung ab 2.900 €
390 €
Sie müssen nie E-Rechnungen schreiben, nur empfangen.
249 € im Monat
Alle Preise netto. Derzeit fällt keine Umsatzsteuer an (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG).
Am besten zuerst der Bedarfs-Check: zwei Minuten, und Sie sehen sofort, welches Paket passt. Das Gespräch danach dauert nur 20 Minuten. Lieber direkt? Rufen Sie an oder schreiben Sie. Sie bekommen in der Regel am selben oder nächsten Werktag eine Antwort.
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF, ein Scan oder eine Word-Datei ist keine E-Rechnung.
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen versenden, ab 1. Januar 2028 alle Unternehmen.
Die Programme können E-Rechnungen schreiben und lesen. Eingerichtet werden müssen sie trotzdem: Firmen- und Kundendaten, jede Rechnungsart einmal getestet, der Eingang mit Prüfung und Ablage, die Verfahrensdokumentation für Ihr Steuerbüro. Wenn Sie wechseln möchten und Zeit dafür haben, schaffen Sie das allein. Wenn Ihre Software bleiben soll oder Sie es fertig eingerichtet haben möchten, übernimmt Klarbrücke das zum Festpreis und herstellerunabhängig.
Sie beschreibt auf wenigen Seiten, wie Rechnungen bei Ihnen ankommen, wer sie prüft und freigibt und wo sie aufbewahrt werden. Die GoBD verlangen eine solche Beschreibung, und bei einer Betriebsprüfung kann der Prüfer sie anfordern. Gleichzeitig ist sie die Anleitung für Ihre Vertretung, wenn jemand ausfällt. Enthalten in E-Rechnung Start, im Praxis-Paket und in der Umsetzung; mit der Betreuung bleibt sie aktuell.
Zum Anzeigen ja, das kann der Schnellcheck auch. Geprüft, aufbewahrt oder als eigene E-Rechnung verschickt wird damit aber nichts.
Alle Regeln, die auch der offizielle KoSIT-Validator für XRechnung 3.0.2 anwendet, nach der KoSIT-Konfiguration vom 31.08.2026: den Aufbau nach dem Schema UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII D16B, die europäischen Regeln der EN 16931 (CEN 1.3.16) und die deutschen Regeln der XRechnung (2.6.0). Wie beim KoSIT-Validator werden die Geschäftsregeln erst geprüft, wenn der Aufbau stimmt. Bei ZUGFeRD-PDFs wird der eingebettete Datensatz geprüft.
Das PDF/A-Format einer ZUGFeRD-Datei, die Zusatzregeln der ZUGFeRD-Profile BASIC und EXTENDED und ob Inhalte wie Preise, Mengen oder Steuersätze sachlich stimmen. Ebenso wenig zeigt eine einzelne Datei, ob Ihre anderen Rechnungsarten, Ihre Kundendaten, Ihr Rechnungseingang und die Aufbewahrung in Ordnung sind. Das klärt der E-Rechnung-Check.
Nichts. Die Datei wird nur in Ihrem Browser gelesen und geprüft. Sie wird nicht hochgeladen, nicht gespeichert und nicht weitergegeben.